Pünktlich zum 01.04.2015 landet die KfW-Nachricht für gelistete Berater zum Fortbestand der Coaching-Förderung in meinem Postfach. Das Programm Gründercoaching Deutschland überlebt für weitere 6 Monate!
Weil der Fördertopf der ESF-Mittel erschöpft ist, stellt die KfW vorübergehend eigene Mittel zur Verfügung. Damit ist die Förderlücke ab 01.05.2015 für neue Gründer/innen gefüllt. Das ist wirklich erfreulich.
Allerdings ändern sich die Konditionen. Für Sie als Antragsteller/in sind folgende Termine und Bedingungen wichtig.
Gründercoaching Deutschland – Förderung aus ESF-Mitteln
- Das Gründercoaching Deutschland aus ESF-Mitteln läuft planmäßig zum 30.04.2015 aus.
- Förderanträge nach alten Richtlinien können bis zum 15.04.2015 gestellt werden.
- Ab Antragsbewilligung durch die KfW muss das Coaching innerhalb von 6 Monaten in Anspruch genommen und abgerechnet worden sein.
- Antragsberechtigt sind Existenzgründer innerhalb der ersten 5 Jahre ab Gründung. 75 % oder 50 % des maximalen Fördervolumens des Beratungshonorars in Höhe von 6.000 € können bezuschusst werden.
Gründercoaching Deutschland – Förderung aus KfW-Mitteln
- Zwischen dem 01.05.-31.12.2015 können Anträge auf Beratungsförderung gestellt werden.
- Antragsberechtigt sind Gründer innerhalb der ersten 2 Jahre ab Gründung. Das maximale Fördervolumen ist auf 4.000 € Beratungshonorar gekürzt.
- Die Beratungskosten müssen vor Abrechnung vollständig vom Antragsteller an den Berater gezahlt worden sein.
Weitere Informationen können dem neuen Merkblatt ab 01.05.2015 entnommen werden. Den Link werde ich Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt auf meiner Website zur Verfügung stellen.
Bitte stellen Sie jetzt Ihre Fragen. Die Antragstellung gehört zu meinem Service.